Prüfpflichten eines Hostproviders

Ein Hostprovider – hier Meta – muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren. Sinngleich sind etwa Beiträge mit identischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfiltern, Einfassung), bloßer Änderung typografischer Zeichen oder Hinzufügung von Elementen etwa sog. Captions, welche den Aussagegehalt nicht verändern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in Fortführung der Rechtsprechung zum sog. „Künast-Meme“ und unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Digital Services Act.

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Über uns

OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH ist eine regional und überregional tätige mittelständische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit sechs Partnern und über 30 Mitarbeitern.

Zu unseren Mandanten gehören mittelständische und größere Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen, Einrichtungen kommunaler Träger sowie Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Privatpersonen.

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