Nutzung von zwei Stellplätzen mit mehr als zwei Pkw erlaubt

In einem allgemeinen bzw. reinen Wohngebiet ist es erlaubt, Parkplätze für die Anzahl an Autos zu haben, die durch die normalen Aktivitäten der dort lebenden Menschen benötigt werden. Auch wenn diese Parkplätze gelegentlich von mehr als zwei Autos gleichzeitig genutzt werden, gilt dies nicht als unzulässige oder übermäßige Nutzung für ein Einfamilienhaus. Es ist also in Ordnung, mehrere Parkplätze in diesem Wohngebiet zu haben, solange sie im Rahmen des üblichen Bedarfs für ein Einfamilienhaus genutzt werden.

Mitgliedschaften

Über uns

OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH ist eine regional und überregional tätige mittelständische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit sechs Partnern und über 30 Mitarbeitern.

Zu unseren Mandanten gehören mittelständische und größere Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen, Einrichtungen kommunaler Träger sowie Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Privatpersonen.

Newsletter

    abonnieren Newsletter abonnieren

    akzeptiertIch habe die Datenschutzerklärung gelesen und zur Kenntnis genommen.