Aufwendungsausgleichsgesetz – keine Erstattung von Lohnfortzahlungskosten an GmbH-Geschäftsführer

Das U1-Verfahren (Ausgleich des Arbeitgebers für Entgeltfortzahlungen) regelt die Erstattung von Lohnkosten, die ein Unternehmen – mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern – tragen muss, wenn seine Mitarbeiter aufgrund von Krankheit ausfallen. Dabei zahlt das Unternehmen einen bestimmten Beitrag zur Krankenkasse und im Gegenzug können sie einen Teil der Lohnfortzahlungskosten zurückerhalten.

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer. So hat der GKV-Spitzenverband ausdrücklich klargestellt, dass Fremdgeschäftsführer vom U1-Verfahren ausgenommen sind, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.

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OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH ist eine regional und überregional tätige mittelständische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit sechs Partnern und über 30 Mitarbeitern.

Zu unseren Mandanten gehören mittelständische und größere Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen, Einrichtungen kommunaler Träger sowie Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Privatpersonen.

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